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Autor Eberhard Marx am 30. Juni 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Anfrage zum P-Konto

Sehr geehrte Frau Bundesminister Aigner

ich möchte Ihnen gern folgende Fragen stellen.

Die Einrichtung eines P-Kontos erschien für mich als Freiberufler eine sehr gute Möglichkeit eventuellen Kontopfändungen mit all den anschließenden Schwierigkeiten zuvor zu kommen. Da mein derzeitiges Einkommen auf Grund einer nachinsolvenzlichen Wohlverhaltensphase den Pfändungsfreibetrag nicht überschreiten darf, war es geradezu ideal diese Kontoform zu nutzen. Die Einrichtung erfolgte durch die Bank problemlos. Nur auf die Kosten hatte mich niemand im Vorfeld aufgeklärt.
Warum muss ich für dieses Konto, was der Bank angeblich Mehraufwände im Falle einer Pfändung erspart, mehr als das doppelte der normalen monatlichen Kontoführungsgebühr bezahlen?
(Volksbank Rhein Ahr Eifel, 25,00 € P Kontoführungsgebühr, Stand 30.06.2010)
Das ist die doppelte Gebühr wie für die Führung eines Geschäftskontos veranschlagt wird!
Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass sich hier bei den Schwächsten bedient wird. Oder liege ich mit dieser Annahme falsch?

Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Eberhard Marx aus Sinzig/Rhein

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