Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Beantwortet
Autor Ralf Schake am 02. August 2010
13302 Leser · 149 Stimmen (-15 / +134)

Agrarsozialpolitik und Förderung

Anlage Quickborn

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Ilse Aigner.
Ich weiß nicht, ob ich bei ihnen richtig bin.
Vor 2 Jahren habe ich mich bereiterklärt, ein Teichgrundstück (Quickborn) zu pflegen und sauber zu halten. Das Grundstück unterliegt der Stadtwerke Bad Pyrmont und liegt in Neersen, 31812 Bad Pyrmont. Es liegt in der Gemarkung Gleese Flur 1, Flurstück 22. Es sah da aus, als wenn 10 Jahre keiner was getan hat.
Jetzt , wo das Grundstück nach viel Arbeit in Ordnug ist, fällt dem Landkreis Holzminden ein, davon einen Biotop zu machen. Es sind aber 90 Prozent der Anwohner in Neersen dagegen, weil es auch als allgemeiner Tummelplatz gilt.
Da ja heute überall gespart werden muss, sehe ich es als Blödsinn die teueren umbauarbeiten zu machen. Geschweige den von den künftigen Unterhaltungskosten.
So wie ich das mitbekommen habe hat sich ein Bauer aus der Glesse wohl mit dem Landkreis und den Stadtwerken Bad Pyrmont geeinigt, das er die Quellen für seinen landwirtschaftlichen Betrieb nutze darf. Da wird wohl auch Geld geflossen sein (kann ich aber nicht beweisen).
Es kann doch nicht sein, das ein Gewerbetrieb der Öffentlichkeit etwas wegnimmt um daraus Profit zu schlagen.
Ich, würde mich aber freuen wenn ich eine Antwort bekäme.
Wie kann ich weiter vorgehen, oder ist da nichts zu machen. Muss man die Entscheidung einfach hinnehmen?

MfG
R. Schake

+119

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Ilse Aigner am 15. Oktober 2010
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Schake,

ich kann Ihren Ärger gut verstehen, zumal Sie ja viel Arbeit und Mühe in die Wiederherstellung des Grundstückes investiert haben.

Jedoch ist es so, dass Gemeinden im Rahmen der so genannten „kommunalen Planungshoheit“ Flächennutzungs- und die Bebauungspläne aufstellen und durch den Gemeinderat beschließen können und damit selbständig im Rahmen der Gesetze über die zulässige Art der Nutzung von Grundstücken des Gemeindegebietes entscheiden.

Das bedeutet, die Gemeinde ist bei Grundstücken – egal ob sie ihr selbst gehören oder nicht – nicht verpflichtet, eine einmal bestehende Nutzungsart für alle Zukunft aufrecht zu erhalten. Allerdings hat sie bei Nutzungsänderungen darauf zu achten, dass ihnen keine Rechtsvorschriften entgegen stehen, insbesondere die Grundrechte der Eigentümer gewahrt bleiben.

Sie fragen, wie Sie weiter vorgehen können, und ob Sie die Entscheidung einfach hinnehmen müssen. Darauf kann ich Ihnen nur antworten:
Bürger müssen solche planungsrechtlichen Entscheidungen der Gemeinden akzeptieren, solange sie rechtmäßig sind. Wenn Sie oder andere Anwohner sich durch eine planerische Entscheidung der Gemeinde in Ihren Rechten verletzt fühlen, können Sie sich dagegen vor den Verwaltungsgerichten zur Wehr setzen.

Mit freundlichen Grüßen