Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Kerstin Schmitt am 18. August 2010
8097 Leser · 86 Stimmen (-0 / +86)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Widerspruch Bing

Sehr geehrte Frau Aigner,

gegen die Veröffentlichung von Bildern unseres Hauses bei Google Street View können und werden wir Widerspruch einlegen.

Mit Entsetzen haben wir aber nun entdeckt, dass „bing“ ein Programm anbietet, das aus der Vogelperspektive in 3D-Format einen viel intensiveren Einblick auf Haus, Garten und Grundstück, vor dem Haus stehende Autos etc. gewährt als der von Google geplante Blick auf den Straßen- bzw. Eingangsbereich.
Jeder Nutzer dieses Programms kann jedes Detail auf dem Grundstück erkennen, zumal die Aufnahmen unserer Region offensichtlich im Winter gemacht wurden und kein Laub der Bäume den Einblick einschränkt.
Dass für jeden Internetnutzer bei Eingabe einer Adresse genau erkennbar ist, wie und wo man lebt, finde ich sehr bedenklich. Ist so etwas erlaubt?

Wie können wir uns gegen die Veröffentlichung der Bilder unseres Hauses bei „bing“ wehren? Gibt es auch hier Widerspruchsmöglichkeiten?

Bitte informieren Sie die Bürger nicht nur über Google Street View, sondern auch über Widerspruchsmöglichkeiten bei "bing", denn hier wird wirklich Privatsphäre preis gegeben!!!

Viele Grüße
Kerstin Schmitt

+86

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.