Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Wolfgang Lütge am 24. März 2011
8497 Leser · 74 Stimmen (-0 / +74)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Atomstrom-Quote

Sehr geehrte Frau Aigner,

die Stadtwerke München (SWM) weisen trotz ihrer 25%-Beteiligung am AKW Isar II für 2009 nach dem EnWG eine Atomstromquote von "0%" aus. Meine heutige Nachfrage wurde so beantwortet:

"die SWM sind historisch bedingt mit 25 Prozent am Gemeinschaftskraftwerk Isar II beteiligt. Unsere Verkaufsbemühungen waren bisher leider nicht erfolgreich. Den uns aufgrund unserer Beteiligung zustehenden Anteil an der Produktion veräußern die SWM z. B. über die Strombörse an Dritte außerhalb Münchens oder an Großkunden."

Und die Stromkennzeichnung "0% Atomstrom", eine für den Verbraucher eingeführte Übersicht zur Stromqualität des Energie-Anbieters, erfüllt damit trotzdem die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes?

Vielen Dank für baldige Antwort.

MfG Wolfgang Lütge

+74

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.