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Autor Alois Burgholzer am 17. Februar 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Automängel und Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Minister,

kann es sein, dass andere Länder ihre Bürger über Gefahren durch bestimmte Konstruktionsmängel bei Autos besser aufklären (können), weil der Schutz des Verbrauchers in Gesetzen und Kontrollen so geregelt ist, dass nicht die Verfolgung von Wirtschaftsinteressen der Autoindustrie und der Schutz der Hersteller im Vordergrund steht?
Wenn aus Unfallstatistiken heraus technische Ursachen erkannt werden ist nicht der Hersteller, sondern der Staat gefordert, solche Fahrzeuge ohne Verzug aus dem Verkehr nehmen zu lassen und der TÜV nicht erst nach 2 Jahren bei der HU einzuschalten. Kfz-Daten der Zulassungsstellen sollten dafür per EDV rasch auswertbar sein.
Sollen erst mehr unschuldige Menschen sterben, bevor der "Käse" aus dem Verkehr gezogen wird?
Staatliche Kontrolle im Sinne des Verbraucherschutzes sollte Auswertungen von festgestellten gefährlichen technischen Mängeln lt. standardisierten kurzen Werkstattberichten umfassen (Gefahrenmeldepflicht an die zuständige staatliche Verkehrssicherheitsstelle).
Mit freundlichen Grüßen
Alois Burgholzer

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