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Autor Joachim Buchenau am 28. April 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Bahn löst Gutscheine wegen Verspätung nicht wie versprochen ein!

Sehr geehrte Frau Aigner,

Die Bahn sagt zu, daß sie Gutscheine wegen Verspätung sowohl durch Geldüberweisung aufs Konto, oder am Schalter, oder an Automaten oder alternativ auch online über bahn.de einlöst.
Diese Zusicherung der Bahn ist irreführend und entspricht nicht der Wahrheit!

Denn wer sich nun auf diese Zusicherung der DB verläßt und wegen ohnehin häufiger Buchungen auf eine Barüberweisung verzichtet, erlebt allerdings eine merkwürdige Überraschung.

Trotz anderslautender Zusicherung läßt die Bahn diese Einlösung nämlich über bahn.de eben NICHT zu!

Es heißt beim Einlösungsversuch dann kurz: "Die Einlösung von 7-stelligen Gutscheincodes ist in Verbindung mit der gewählten Zahlungsweise nicht möglich."

Die hier angesprochene Zahlungsweise ist hier eine über BahnCard und Einzug vom Konto, es müßte also nur ein Saldo gebildet werden und der Differenzbetrag wäre so leicht zu ermitteln und abzubuchen. Ein Problem einfachster Arithmetik, wie es andere Online-Anbieter heutzutage mühelos beherrschen ...

Die Zusicherung der Bahn über die angebliche Einlösungsvielfalt ist explizit übrigens auch auf dem Gutschein erwähnt, kann aber u.a. auch über folgenden Link nochmals eingesehen werden:
http://www.saisoncheck.de/factsheets/DB_0902_I.pdf

Die DB hat also sich selbst verpflichtend eigentlich eine ganz eindeutige Ausage getroffen, die sie dann nicht einhält -- ein Akt von Verbrauchertäuschung...

Wer nun im Vertrauen auf eine ordentliche Abwicklung auf eine Barauszahlung aus vermeintlichen Vereinfachungsgründen (hier: ohnehin beabsichtigte Fahrkartenkäufe in Zukunft) verzichtet und auf die Gutscheinaussage vertraut, wird durch Vortäuschung falscher Tatsachen letzlich betrogen und auf umständliche Einlösungsverfahren gezwungen.
Der Verdacht einer intentionalen Erschwerung der Einlösung scheint mir hier nicht gerade allzu unangemessen zu sein -- diese Feststellung vor dem Hintergrund, daß die Bahn hier standhaft untätig geblieben ist.

Dieser eklatante Widerspruch zwischen Theorie und seitens Bahn dann praktizierter Verfahrensweise ist jedenfalls eine Benachteiligung des Verbrauchers: es wird etwas explizit zugesichert, das durch die DB dann nicht eingehalten wird.

Ich bitte Sie, darauf hin zu wirken, daß die DB wenigstens Ihre eigenen Zusagen bezüglich Einlösung von Gutscheinen einhält und so dem Verbraucher die gebotene Verhaltenssicherheit als auch die versprochenen Einlösungsmöglichkeiten bietet.

Mehrere Versuche, den Sachverhalt mit der DB zu lösen, blieben leider erfolglos; neben zahlreichen unbeantworteten Anfragen und Bitten um Abstellung des Mangels erfolgte einmal der lapidare Hinweis, die Online-Einlösung sei eben derzeit nicht möglich, ich solle es später versuchen oder aber am Schalter die Einlösung vornehmen lassen. Auch dieses "später" datiert schon mehrere Monate zurück, geändert wurde bis heute nichts ...

Kundennähe sieht wohl etwas anders aus ... (besonders auch wenn wie in meinem Fall der nächste von der DB selbst betriebene Schalter mindestens 20 km entfernt ist; Agenturen verlangen extra Gebühren für jede Leistung, was den Rückerstattunsanspruch mindern würde ...)

Zusammenfassende Frage: Wann löst die DB endlich ihre Zusagen bezüglich Einlösung von Gutscheinen bei Zugverspätungen ein?!

Ich bitte um Intervention durch das Ministerium und bedanke mich für Ihr Bemühen bereits heute.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Buchenau

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