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Autor M. Blonk-Nowusch am 29. Juli 2010
8237 Leser · 81 Stimmen (-4 / +77)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Bahnschalter nehmen Bedienzuschlaege

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,

der Deutschen Bahn wurde 2008 untersagt Bedienzuschläge an Schaltern einzuführen.
Im März kritisierte die parlamentarische Staatssekretärin
Julia Klöckner die schleichende Einführung von
Zuschlägen, die besonders von ältere Leute , Menschen
ohne Internet oder Menschen ohne ausreichende
Sprachkenntnisse usw. zu zahlen ist.
Die Kritik ist berechtigt

Nur ständiger Bahnnutzer ist es bekannt,
dass es seit Monaten keine Sparpreise 50 oder 25
mehr gibt. Wobei eine zweite und jede weitere Person
doppelte Ermäßigung erhielten.(Preiserhöhung indirekt?)
Dazu der schon lange praktizierte "Zuschlag"
Die Aufpreise zwischen Internet/Automaten und dem
Schalterverkauf sind enorm.Ein Sparpreis für Hin-und
Rückfahrt mit Reservierung kostet am Schalter 14€
Aufpreis fährt der Partner mit sind es schon 28€.
Bei Ländertickets oder dem Angebot Schönes Wochende Ticket ist der Aufpreis 2€ .Fahren jedoch Gruppen oder
Schulklassen mit diesem Angeboten summiert es sich
schnell auf 10 - 20€ Aufpreis.
Dazu kommt, dass in den kleinen Bahnhöfen überwiegend
private Unternehmen in Form der Selbstständigkeit
die Bahnagenturen leiten. Ihnen ist es
gestattet weitere Serviceentgelte von Kunden zu verlangen
weil die Aufpreise der Fahrscheine an die Bahn selbst abzugeben sind.

Wann werden den Verbraucher auf allen Vertriebswegen der Bahn gleiche Preise angeboten?
Wann werden die privaten Verkaufststellen mit besseren
Provisionen bedacht ohne vom Kunden zusätzlich
Gebühren zu verlangen?

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