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Autor Wolfgang Mäschig am 30. Mai 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Kostenpflichtige Service Telefonnummern

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner.

Ich möchte Sie auf folgenden Missstand hinweisen.
Offenbar in zunehmendem Maße erlauben sich Dienstleister u.ä. für Reklamationen und sonstige Anrufe nur kostenpflichtige Service Nummern bereitzuhalten. Wenn ich z.B. bei der Telekom anrufe, weil meine Telefonleitung gestört ist, kann es m.E. nicht sein, dass ich für solch eine Reklamation für das Telefongespräch auch noch bezahlen muss. Aktuelles Beispiel, für meine Steuererklärung benötige ich eine Aufstellung der Deutschen Rentenversicherung. Man sollte vermuten, dass so etwas automatisch kommt. Leider nicht und es gibt nur eine kostenpflichtige Telefonnummer, um dieses anzufordern.
Das empfinde ich als Verbraucher einfach empörend !

Ich möchte Sie bitten, auf solche Gepflogenheiten Einfluss zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

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