Sehr geehrter Herr Nissen,
Ihre Bank kann natürlich für Leistungen, die sie Ihnen gegenüber erbringt, ein Entgelt verlangen. Das ergibt sich aus dem zwischen einer Bank und ihren Kunden geschlossenen Bankvertrag.
Bestandteil dieses Vertrages sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Danach kann eine Bank dem Kunden alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Kosten und Auslagen in Rechnung stellen.
Ihre Bank hat daher die Möglichkeit, die entstandenen Entgelte direkt von Ihrem Konto abzubuchen. Sie muss nicht zur Einziehung das Lastschriftverfahren nutzen, das Ihnen eine Widerspruchsmöglichkeit einräumt.
Die typischen, regelmäßig vorkommenden Bankleistungen werden auch im Preis- und Leistungsverzeichnis oder Preisaushang ausgewiesen, den die Bank in den Bankräumen aushängen oder Ihnen auf Ihre Bitte hin aushändigen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesministerin