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Autor Martin Hintenach am 15. Juli 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Bankeinzug/Überweisung

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

zwei Dinge zum Thema Bank/Bankeinzug liegen mir am Herzen: vor einigen Monaten erhielt ich ein Schreiben, wonach Bankkunden in Zukunft selber für die Richtigkeit von Namen und Kontonummern verantwortlich seien. Wie kann so eine Änderung zugelassen werden, wo die Verifizierung von Namen und dazu passender Kontonummer im Computerzeitalter eine automatisierbare Angelegenheit sein sollte? Hier werden auch Betrügern Tür und Tor geöffnet.

Warum werden zudem Banken nicht verpflichtet, Bankeinzüge nur auszuführen, die Ihnen vom Kunden genehmigt wurden. D.h. zur Bankeinzugsermächtigung an ein Versandhaus, einen Stromversorger etc. müsste parallel eine Postkarte (oder elektronisch) eine Mitteilung an die Bank gehen, damit diese die entprechende "Empfängeradresse" zur Abbuchung freischaltet. So liessen sich betrügerische Abbuchungen sofort und sicher stoppen.

Mit den besten Wünschen

Martin Hintenach

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