Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Günter Fliege am 06. Dezember 2010
8443 Leser · 78 Stimmen (-0 / +78)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Bankgebühren-Porto der Banken

05.12.2010
Anfrage:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

mich würde interessieren ob die Bank für 20 g-Brief E 1,10
statt 0,55 Cent berechnen darf.
Ich würde gerne wissen wenn dies möglich ist unter welchen Voraussetzungrn die Bank das darf oder auch nicht.
Auch wenn ich bei der Bank ein Darlehen (Allgemein)darauf bestehen kann, dass die Ehefrau mit unterzeichnet und deshalb eine Mitgliedsbeitrag von meiner Ehefrau verlangen darf obwohl ich Mitgliedsanteile besetze.
Dank für Ihre Mühe im Voraus!
Auch eine Stellungsahme ihrerseits hätte ich gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Fliege

PS. Sollten hierzu ihrerseits Unterlagen/Broschüren verfügbar sein würd ich Sie freundlichst bitten mir diese zu zusenden.

+78

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.