Sehr geehrter Herr Schumacher,
auch ich würde es begrüßen, wenn die Banken öfter zu Kulanzlösungen bereit wären, wenn sie Fehler begangen haben, und es nicht erst zum Gerichtsprozess kommen müsste. Entgegen Ihrer Annahme sind Bankkunden in Deutschland jedoch keineswegs rechtlos. Dies belegen die zahlreichen Urteile, in denen geschädigte Anleger wegen Falschberatung oder verschwiegenen Provisionen Schadensersatz zugesprochen bekommen haben.
Die Situation geschädigter Anleger wurde soeben durch das Gesetz zur Neuregelung des Schuldverschreibungsrechts erheblich verbessert. Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren künftig erst in spätestens zehn Jahren statt wie bisher in drei Jahren. Die zum 1. Januar 2010 eingeführte Pflicht des Anlageberaters, ein Beratungsprotokoll zu erstellen und dem Anleger auszuhändigen, wird dem Anleger in vielen Fällen den Beweis der Falschberatung ermöglichen.
Der Koalitionsvertrag sieht noch weitere Verbesserungen zugunsten der Verbraucher vor. Er setzt sich zum Ziel, ein konsistentes Finanzdienstleistungsrecht zu schaffen, damit Verbraucher in Zukunft besser vor vermeidbaren Verlusten und falscher Finanzberatung geschützt werden.
Als Maßnahmen sieht er vor, die Haftung für Produkte und Vertrieb zu verschärfen, die Anforderungen an Berater und Vermittler insbesondere in Bezug auf Qualifikation, Registrierung und Berufshaftpflicht zu vereinheitlichen, alle Anbieter von Finanzprodukten in die staatliche Finanzaufsicht einzubeziehen und die wesentlichen Bestandteile einer Kapitalanlage, sämtliche Kosten, Provisionen und Rückvergütungen transparent zu machen.
Die Bundesregierung hat die Arbeiten aufgenommen, diese Vorgaben umzusetzen und ich werde das nicht aus den Augen verlieren.
Mit freundlichen Grüßen