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Autor Arnulf Nolte am 26. Januar 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Tintenverbrauch bei Druckern (Epson)

Sehr geehrte Frau Aigner,

es gibt bei Herstellern von Tintenstrahldruckern einen Trend
den Unterhalt der Drucker möglichst teuer zu machen. Entweder über den Patronenpreis oder aber über den Verbrauch, welcher per Chip gesteuert wird.

Ich kaufte mir vor ein paar Monaten einen Epson s20.
Die mitgelieferten Mini-Patronen waren quasi sofort leer.
Dann kaufte ich große Originalpatronen, in der Hoffnung diese würden merklich länger halten.

Nach bereits 12 Seiten Druck meldete der Drucker für die schwarze Patrone "Tintenstand niedrig". Wenn ich den anteiligen Verbrauch der übrigen 3 Farbpatronen hinzurechne, komme ich auf Druckkosten von ca. 1 Euro pro Seite !

Bei anderen Herstellern sind Sie mit 10 Cent dabei.

Im Mietrecht gibt es den Tatbestand des Mietwuchers.

Wie sieht das bei Druckern aus ?

Meiner Meinung nach sollten bei allen technischen Gebrauchsgütern verbindliche Angaben zu den Unterhaltungskosten per Gesetz vorgeschrieben sein.

Sind Gesetze geplant, Hersteller von Druckern zur Angabe der tatsächlichen Betriebskosten zu verpflichten ?

Mit freundlichen Grüßen

Arnulf Nolte

+45

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