Sehr geehrte Frau Bundesminister Aigner,
durch einen aktuellen Fall in meiner Familie alarmiert, wurde ich auf das Problem der Erschleichung von web-Abos aufmerksam gemacht. Hierbei wird der Verbraucher durch Eingabe seiner Handynummer auf diversen Internetseiten veranlasst, unbemerkt ein Abonnement für eine Dienstleistung im Internet abzuschließen (z. B. unverlangte Zusendung von Informationen per E-Mail /SMS oder Mobiltelefon-Ortung).
Aber selbst wenn Sie die entsprechenden Seiten gar nicht besucht haben, geschweige denn angeblich per SMS zugesandte Passwörter in Ihr Handy eingegeben haben, werden Ihnen wöchentlich Beträge über Ihre Handy-Rechnung unter dem Punkt „Mehrwertdienste“ abgebucht.
Die Betroffenen, oft Jugendliche, merken den Betrug meist erst nach einiger Zeit, da die erschlichenen Beträge für sich genommen jeweils relativ klein sind, sich im Laufe der Zeit jedoch auf stattliche Beträge aufsummieren.
Nachdem ich im Internet recherchiert habe, musste ich feststellen, dass es hierbei nicht um Einzelfälle geht. Liest man die zahlreichen Hilferufe in den Foren, so bekommt man den Eindruck, dass dieser massenhafte Missbrauch den Charakter eines Geschwürs annimmt. Besonders perfide empfinde ich die Tricks der Branche, insbesondere Kinder und Jugendliche über „harmlose“ Intelligenztests unwissentlich in die Abo-Falle zu locken.
(siehe u.a. http://www.mobilfunk-talk.de/23723-bobmobile-abo-ohne-ein...)
Warum werden die betreffenden Firmen (Bob Mobile Deutschland GmbH, net mobile AG, beide Düsseldorf, …) nicht gesetzgeberisch bzw. von der Politik in ihre Schranken verwiesen? Es geht hier im Gesamten nicht um Peanuts. Allein Fa. Bob Mobile setzte 2008 bei jährlichen Umsatzsteigerungen von 25% 12,5 Millionen Euro um!
Wie kann es sein, dass man unwissentlich kostenpflichtige Dienste auf seiner Handyrechnung findet, die man nie beauftragt hat?
Die hinzugezogene Bundesnetzagentur gibt zwar grundsätzliche Hinweise zur Rechtslage, doch helfen diese den Betroffenen meist nicht weiter. Die betroffenen Diensteanbieter weisen jegliche Erstattungsansprüche von zu Unrecht eingezogenen Gebühren von sich. Die Androhung juristischer Schritte und von Strafanzeigen sitzen sie locker aus.
Können Sie, verehrte Frau Bundesminister Aigner, ein derartig unverantwortliches Geschäftsgebaren gut heißen?
Über baldige Abhilfe aus Ihrem Ministerium würde ich mich ebenso wie viele Betroffene sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Zwick
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