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Autor Werner Lehner am 09. November 2009
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

BPA

Sehr geehrte Frau Verbraucherschutzministerin Aigner,

ich hätte folgende Anliegen:
Obwohl in zahlreichen unabhängigen Studien die Schädlichkeit von Bisphenol A (kurz BPA) nachgewiesen wurde, ist es bisher weder auf Europäischer- noch auf Bundesebene gelungen, entsprechende Produkte, die unsere Kinder schädigen können, zu verbieten.

Wieso reicht nicht bereits der Verdacht, zumal wie hier mit einer hohen Wahrscheinlichkeit, um den Schutz von Gesundheit und Leben höher zu gewichten, als den Gewinn einiger multinazionaler Konzerne. Wieso muss immer erst die Schädlichkeit einer Substanz nachgewiesen werden statt die Konzerne bereits beim Verdacht auf den umgekehrten Nachweis zu verpflichten. Beispiele der Vergangenheit wie Asbest, PCB oder Amalgan haben gezeitgt, dass vom ersten Verdacht bis zur endgültigen Reaktion durch die Politik zuviel Zeit vergeht.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Lehner, Vater von 2 Töchtern!

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