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Autor Pascal Rosenberg am 28. Juni 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Bundesagentur für Arbeit und Deutsche Post AG - Datenweitergabe

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

ich möchte Ihnen gerne nachfolgende Frage stellen, von der ich hoffe, dass Sie diese beantworten.

Sie haben sich mehrfach bei den Diensten Facebook und Google über fehlenden Datenschutzrichtlinien oder ungenügenden Datenschutz beschwert und schlussendlich sogar Ihr Facebook-Konto gelöscht.

Wie ist es Ihrer Meinung nach dann mit Datenschutz vereinbar, dass die Bundesagentur für Arbeit Schreiben von Millionen Arbeitslosen und Kindergeldempfängern einem externen Dienstleister zur Öffnung und Weiterleitung übereignet, der diese einscannt und per Mail an die Agenturen versendet.

Wer hat überprüft, dass nicht ein Postmitarbeiter die Möglichkeit hat, ein solches Schreiben "verschwinden" zu lassen und so zu wissen, wieviel Hartz-IV sein Nachbar erhält?

Wer stellt sicher, dass die Briefe nach dem Einscannen wirklich fachgerecht verwahrt bzw. entsorgt werden?

Wie können Sie auf der einen Seite Dienste wie die o.g. angreifen, wenn aber die BA quasi das gleiche tut, dann schweigen Sie sich aus?

Freundliche Grüße

Pascal Rosenberg

+77

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