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Autor O. Bornefeld-Ettmann am 19. Juli 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Datenschutz bei Behörden

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

kürzlich erhielt ich einen Gebührenbescheid einer Behörde wegen Überprüfung meines Status, mit dem Hinweis, dass meine relevanten Daten bei Datenbanken anderer Behörden abgerufen wurden.
In dem hierfür maßgeblichen Gesetz steht, dass diese Behörde vom Bundesminister ermächtigt ist Daten der Bürger abzurufen, ohne deren Zutun oder deren Kenntnis.
Wie kann ein Bundesminister eine Behörde ermächtigen ohne meine Zustimmung zu haben.
Gilt denn Datenschutz nicht für Behörden?

Für eine Rückantwort wäre ich Ihnen sehr verbunden

Mit freundlichem Gruß

Olaf Bornefeld-Ettmann

+65

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