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Autor A. Wippermann am 24. Februar 2010
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Tierschutz

Wanderschafhaltung

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

immer wieder in den kalten Jahreszeiten fallen mir Wanderschafherden auf, die bei schlechten Witterungsverhältnissen (Minusgrade, langanhaltende Nässe, Wind etc.) auf offenen Weideflächen ohne Witterungsschutz gehalten werden. Gleiches gilt auch für die Sommermonate, wo Schafherden praller Sonne ausgeliefert sind, ohne schattenspendende Bäume oder Hecken nutzen zu können.

Leider gibt es keine gesetzlichen Haltungsvorschriften für Schafe. Es gibt lediglich Empfehlungen auf Tierarztseiten im Internet o. ä., die sicherlich auf dem richtigen Wege sind und gesetzlich untermauert werden sollten.

Meine Frage: Warum gibt es solche Gesetze nicht?
Hier einmal eine Richtlinie zu erarbeiten bzw. sich vorhandener Mindesthaltungsempfehlungen zu bedienen und gesetzlich zu untermauern würde ich sehr begrüßen.

Des Weiteren stelle ich fest, dass es für schlechte Haltungsbedingungen bei jeglicher Tierart keinen Bußgeldkatalog gibt. Warum kann im Tierschutz nicht auch bei Zuwiderhandlung oder Nichterfüllung von Mindestanforderungen sofort ein Bußgeld verhängt werden? Im Straßenverkehr wird auch für jede Überschreitung ein vorher festgelegter Geldbetrag verlangt. Ob es falsches Parken ist, bei Rot über die Ampel fahren oder sogar für weggeworfene Zigarettenkippen wird der Verursacher zu Kasse gebeten.

Wenn man ähnlich im Tierschutz verfahren und einen Bußgeldkatalog erstellen würde, hätten die Städte und Gemeinden eine weitere schnelle Einnahmequelle und die Einhaltung von Mindestanforderungen würde sicherlich um ein Vielfaches ernster genommen werden, wenn es an den eigenen Geldbeutel geht.

Hier sollten auch die Veterinärämter mit größerer und unbürogratischer Handhabe ausgestattet werden.

Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

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