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Autor BMELV . am 18. November 2010
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Dialogveranstaltung: Verbraucher im Netz

Verknüpfung von Informationen

Sollten bestimmte Verknüpfungen von Informationen gesetzlich unzulässig sein?

Wie ist dies z. B. für eine Verknüpfung von Gesichtserkennungsdiensten mit Suchmaschinen, Geodaten oder sozialen Netzwerken zu beurteilen? Gibt es Anwendungsszenarien für Gesichtserkennungsdienste, die die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wahren?

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Bitte beachten Sie: bei dieser Frage handelt es sich um einen Beitrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Das BMELV wird diese Frage am 1. Dezember 2010 in eine Diskussion mit Vertretern der Wirtschaft und der Verbraucher, der Wissenschaft und des Datenschutzes einbringen. Geben Sie dieser Frage oder den anderen Beiträgen des BMELV Ihre Stimme, wenn Sie sie für wichtig halten. Oder schreiben Sie uns hier einen Beitrag mit Ihrer eigenen Frage. Vielen Dank! Auf dieses Weise helfen Sie, für Transparenz und Ehrlichkeit im "Dialog: Verbraucher im Netz" zu sorgen.

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