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Autor Erik Hennig am 17. Mai 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Verbraucherinformationsgesetz mal direkt kontrovers gesehen...

Sehr geehrte Frau Aigner,

ich identifiziere mich hier nur zu gerne mit der Tatsache, dass auf dieser Plattform Themen des Verbraucherschutzes und den damit weiterführenden Thematiken Ihres Aufgabenbereiches für jeden unserer Mitbürger hier teils kontrovers diskutiert werden.

Doch es müssen nicht nur hier im Forum endlich Priroritäten
gesetzt werden:

Jeder hat sein Recht auf freie Meinungsäusserung..., und das ist in unserer (wenigestens) "gesetzlich regulierten Demoktarie" gut so.

Doch in unserer Gesellschaft müssen die Themen, die mit
dem Schutze "untergeordneter" Tiere dem Menschen
gegenüber in unserem System nicht prioritär behandelt
werden dürfen.

Selbsternannte Vegetarier und Tierschützer, welche jetzt
meinen Beitrag lesen werden innerlich rebellieren...,
sollen schreien und weinen..., werden sich nun an die eigene
Nase fassen müssen ,... wenn sie ihren eigenen Lebensgewohnheiten auf den Grund
gehen..., sich fragen werden, woher das Benzin stammt,
mit dem sie zu ihrer Abreit fahren..., woher die Energie
stammt, mit der sie ihren Gleichgesinnten Informationen
austauschen...

Hier nun aber endlich zu meinem direkten Anliegen:

Sparen JA, aber zu welchem aufgezwungenem Preis?!

Wie beurteiligen und argumentieren Sie die Tatsache, dass
eine vierköpfige Familie nicht zum Sparen durch Arbeitslosig-
keit und noch Kindergartenbeiträgen unbedingt gezungen wird, um beim Discounter einzukaufen..., auch wenn jetzt unsere beamteten Staatsbügrer durch ihren gesetzlich
begünstigten finanziellen Status anders denken
werden und auf meine Mail zum Nachdenken
angeregt werden müssen...

Es geht um den Billiganbieter LIDL: dem schon Ihre Vorgängerin Künsat den Kampf "angeblich" ansagte und sich mit Ihrem Vorhaben direkt wieder gestrandet in der realen und unwirklichen Gegenwart wiederfand...

Zitat der Presse:

Hamburg — Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat nach einem Bericht des "Spiegel" im Zusammenhang mit den Todesfällen durch verseuchten Käse Ermittlungen gegen Verantwortliche des Discounters Lidl eingeleitet. Ihnen werde ein möglicher Verstoß gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vorgeworfen, berichtete das Nachrichtenmagazin. Demnach solle untersucht werden, ob der Discounter den Käse des österreichischen Herstellers Prolactal verkauft hat, obwohl dieser mit Listerien verseucht war. Diese Bakterien können schwere Infektionskrankheiten auslösen. Laut "Spiegel" starben seit Herbst in Deutschland und Österreich mindestens sieben Menschen.

Lidl hatte am Tag nach einer Warnung der Europäischen Union am 22. Januar "aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes" vor dem Verzehr des Käses gewarnt und zwei Käsesorten zurückgerufen. Drei Wochen später riet der Discounter in einer weiteren Mitteilung, den Käse auf keinen Fall zu essen. Nach dem ersten Rückruf hatte aber ein Hesse noch den Käse gegessen und war an den Folgen gestorben, berichtete das Blatt. Ein Sprecher der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch sagte dem "Spiegel", es zeige sich hier, wie wenig das Verbraucherinformationsgesetz wirke. Wirksame Gesetze hätten sichergestellt, dass die Bevölkerung sofort und unmissverständlich gewarnt worden wäre.

Mit welchen nachweislich gefestigten Aktionen
versuchte nun Ihr Ministerium, diese für alle Ver-
braucher vermeidbare Tatsachen und Umstände
im Sinne des von ihrem Ministerium eigens
bestimmten Verbraucherinformationsgesetzes
vorzubeugend zu agieren?

Wie meinen Sie, dass durch unzulässigen und
verspäteten Informationsfluss der Tod der Ver-
braucher hätte verhindert werden können???

Wer steht hier und jetzt unmittelbar in der
Verantwortung?

Mit denen in Ihrem Ministerium bereitstehendenden
Beratern sehe ich die Beantwortung meiner Fragen hier
nur zu gerne und gespannt realistisch entgenen.

Hochachtungsvolle Grüße

Erik Hennig

+58

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