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Autor Errol Gutowski am 21. Juni 2010
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Sichere Lebensmittel

Einfuhrbestimmungen von geräucherten Fischprodukten

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,

wir sind ein Betrieb mit über 20jähriger Erfahrung in der Verarbeitung von Fischprodukten. Unsere Spezialitäten resultieren hauptsächlich aus geräuchert verarbeiteten Salz- und Süßwasserfischen.

Nun möchten wir in der Türkei eine Fischräucherei nach deutschen Hygienebestimmungen einrichten und bitten Sie uns folgende Frage zu beantworten:

Was haben wir zu beachten um geräucherte Fischprodukte, wie z. B. Aale, Makrelen usw., die selbstverständlich sauber verarbeitet und eingeschweißt werden, nach Deutschland einführen zu dürfen?

Für eine schnelle und ausführliche Antwort wären wir Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Errol Gutowski

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