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Autor Karin Meub am 25. Oktober 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Erhebung von Selbstbetrag von Versicherung

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

Im Jahr 2008 wurde mein Versicherungsvertrag für Wohngebäude geändert, wegen Einbau neuer Heizung und Solaranlagen.
Im Jahr 2009 hatte ich einen Leitungswasserschaden, welcher nach 1 Jahr endlich von der Versicherung bezahlt wurde.

Mit heutiger Post bekam ich nun einen Brief der Versicherung, in dem Sie um Vertragsänderung bat und zwar unter einer Selbstbeteiligung von 1000 EURO. Gleichzeitig bewirbt die Versicherung aber im Internet ihre Wohngebäudeversicherung bei der Klasse Optimal mit - Selbstbeteiligung frei.
Meine Versicherung ist aber die Optimal, also die höchste der 3 Klassen. Sollte ich nicht auf ihren Vorschlag eingehen, kündigen Sie mir innerhalb eines Monats den Versicherungsvertrag.

Meine Frage ist nun, darf die Versicherung den Vertrag ändern oder anderenfalls meinen Vertrag kündigen?

Mit freundlichen Grüßen
Karin Meub

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