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Autor Margit Jöhnk am 16. Dezember 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Ilse Aigner,

seit zwei Jahren bin ich auf den Regionalverkehr Berlin/Brandenburg angewiesen.
Die im Internet ausgewiesenen (Umsteige-)Verbindungen
der Deutschen Bahn sind, so habe ich es von einem Servicemitarbeiter erfahren, nur so ne Idee und nicht verbindlich, da in der Praxis unhaltbar!

Das stimmt leider!

Pünktlichkeit kann ich nicht mehr garantieren, was besonders im Arbeitszusammenhang Probleme bereitet:

Nur wieso kann ein Unternehmen von VerbraucherInnen Geld einfordern (Fahrkartenverkauf) ohne die entsprechenden Gegenleistungen* zu erbringen?

Darf ein Unternehmen, das zudem dem Bund gehört, Personal + Material = Geld einsparen, das an Mitarbeitende der Deutschen Bahn wieder ausgeschüttet wird, aber für die Millionen NutzerInnen der Deutschen Bahn Gefährdung und Nachteile bedeutet!?
Das ist m. E. einseitige Vorteilsnahme.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Mit besten Grüßen,

Margit Jöhnk

*- Ersatzlose Streichung von Zügen: aktuell RB 13 vom 20.12.-31.12. 2010
- 80% der Züge im Regionalverkehr sind eh verspätet, meine Fahrtzeit von 30 Minuten wird oft doppelt so lang
- unwürdige und gefährdende Beförderungsbedingungen
durch ausgefallene Züge
- vorsätzliche Gefährdung von Fahrgästen durch mangelnde Wartung von Schienen, Zügen und Bahnhöfen/Haltepunkten
- Permanente Ent-Schuld-igungen anstatt Lösungen
- Pampiges, nicht hilfreiches Personal - Erklärung: Das Personal sei überfordert!

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