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Autor Hans Papritz am 03. Januar 2011
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Wechsel von Gasanbieter gestaltet sich zur Nullnummer

Sehr geehrte Frau Aigner,

wie langläufig bei Preiserhöhungen empfohlen, wechselte ich
den Gasanbieter, vorher Mitgas, nach dem Wechsel E WIE EINFACH. Die erste Abrechnung stimmte mich auch zufrieden,
die jetzige, 2. Abrechnung fiel allerdings um ca. 1/4 höher aus.
Bei genauem Hinsehen wurde einfach der Brennwert
verändert, von 10,6771 auf 11,2424. Dadurch wird der Verbrauch höher. Der Wechsel gestaltet sich dadurch zur Nullnummer. Ich würds für Betrug halten.
Den Besuch bei der Verbraucherzentrale Halle/Saale hätte
ich mir sparen können.

Widerspruch habe ich eingelegt, aber für weitere rechtliche
Möglichkeiten fehlt mir der Hintergrund.
Bitte um Hilfe! Welche Möglichkeiten habe ich?

Mit freundlichen Grüßen

Hans Papritz

+74

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