Sehr geehrte Frau Gramke, sehr geehrter Herr Gramke,
es ist leider tatsächlich richtig: Verbrauchern in einigen Gemeinden Deutschlands ist es derzeit noch nicht möglich, den Strom- oder Gasanbieter zu wechseln.
Die Besonderheit liegt darin, dass es sich um Gemeinden in Grenznähe handelt, für deren Belieferung das Netz des Nachbarlandes genutzt werden muss. Dies ist zum Beispiel in manchen Gemeinden an der deutsch-österreichischen Grenze der Fall.
Eine Belieferung durch andere Anbieter als dem Grundversorger ist im Grundsatz zwar möglich, aber angesichts der hohen Mehrkosten für die alternativen Anbieter wenig attraktiv. Möglicherweise trifft dies auch in ihrem Fall zu, denn Suderwick liegt an der Grenze zu den Niederlanden.
Eine Projektgruppe der Energiewirtschaft mit den deutschen und ausländischen Regulierungsbehörden (in Deutschland: Bundesnetzagentur) erarbeitet derzeit einen Lösungsvorschlag. Dazu müssen technische Details und Abwicklungsmodalitäten abgestimmt werden. Eine Lösung soll es bis Spätsommer dieses Jahres geben, wobei zunächst die Regelungen mit Österreich und der Schweiz gesucht werden, die dann auch auf andere Grenzregionen übertragen werden können.
Ob dies in Ihrem Fall aber der tatsächliche Grund für die Weigerung Ihres bisherigen Anbieters ist, Sie aus dem Vertrag zu entlassen, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Ich habe Zweifel daran, denn es gibt verschiedene Anbieter in Suderwick und Sie haben ja auch einen Anbieter gefunden, der Sie beliefern möchte.
Ich empfehle Ihnen deshalb, sich an die nächstgelegene Beratungsstelle der Verbraucherzentrale zu wenden. Die Verbraucherzentralen werden auch finanziell gefördert, um die Verbraucher zu beraten und ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegebenenfalls Rechtsbeistand zu leisten.
Gerade die Energieberatung bei den Verbraucherzentralen ist stark ausgebaut worden. Nähere Informationen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
Sie können Ihre Beschwerde auch der Bundesnetzagentur vorlegen, deren Aufgabe es unter anderem ist, für Verbraucher einen funktionierenden Wettbewerb auf den Energiemärkten und insbesondere den diskriminierungsfreien Zugang aller Anbieter zum Netz sicherzustellen.
Die Bundesnetzagentur hat einen Verbraucherservice eingerichtet: verbraucherservice-energie@bnetza.de bzw. www.bundesnetzagentur.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesministerin