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Autor Markus Bitsch am 24. August 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Gebühren für Übergepäck

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

ich bin im Juli diesen Jahres mit der Deutschen Lufthansa von Frankfurt nach Neapel geflogen. Auf diesem Flug/dieser Buchungsklasse lag die Freigepäckmenge bei 20 Kg. Hinzu kamen 8 Kg für das Handgepäck. Der Koffer den ich aufgegeben habe, hatte ein Gewicht von ca. 25 Kg. Handgepäck hatte ich keines bei mir. Trotzdem hat sich die Deutsche Lufthansa geweigert, meine nicht genutzte Handgepäckfreimenge auf mein aufgegebenes Gepäck anzurechnen. Stattdessen musste ich EUR 50,00
für Übergepäck bezahlen. Auch eine anschließende Beschwerde bei der Deutschen Lufthansa war ohne Erfolg.
Man bezieht sich auf eine interne Regel, die eine Verrechnung von den beiden Gepäckmengen nicht vorsieht.
Ich finde ein solches Verhalten nicht nur verbraucherunfreundlich sondern schlicht eine Abzocke. Für Ihre Einschätzung zu dem Sachverhalt wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Bitsch

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