Sehr geehrter Herr Schlösser,
grundsätzlich steht es jedem Unternehmen frei, zu entscheiden, wie es Service-Leistungen für seine Kunden erbringt. Sie können nicht dazu verpflichtet werden, kostenlose bzw. kostengünstige Rufnummern bereit zu stellen.
Da die Unternehmen in vielen Fällen die Kosten von Service-Rufnummern nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) angeben bzw. angeben müssen, sind die Service-Kosten für die Kunden jedoch bereits bei Vertragsschluss erkennbar.
Ich möchte alle Verbraucherinnen und Verbraucher ermutigen, verstärkt die verschiedenen Angebote hinsichtlich Preis und Service zu vergleichen. Ich bin überzeugt, wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Service-Qualität zu einem maßgeblichen Gesichtspunkt bei der Auswahl ihres Anbieters machen, ist dies der beste Anreiz für Unternehmen zur Verbesserung ihres Services.
Zum Thema kostenpflichtige Warteschleifen: Dieses Problem ist mir bekannt, mein Haus erhält viele Beschwerden über kostenpflichtige Warteschleifen in Kunden-Hotlines.
Ich bin ganz klar der Auffassung, dass Kosten erst dann erhoben werden sollten, wenn die Verbindung mit einer Ansprechpartnerin bzw. einem Ansprechpartner hergestellt ist. Denn in der Warteschleife wird noch keine Leistung erbracht, so dass auch noch keine Kosten anfallen sollten.
Zwischen den Ressorts der Bundesregierung wird seit Beginn des Jahres 2011 der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen abgestimmt. Der Gesetzentwurf sieht ein Verbot kostenpflichtiger Warteschleifen für Anrufe aus dem Festnetz sowie dem Mobilfunknetz auf allen Arten von Sonderrufnummern (insb. 0180- / 0900-Rufnummern) vor. Das Gesetz wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2011 in Kraft treten.
Im Internetangebot meines Hauses finden Sie dazu weitere Informationen:
http://www.bmelv.de/cln_181/SharedDocs/Standardartikel/Ve...
Ein weiteres Problem, auf das Sie hinweisen, ist die Kostenpflichtigkeit der Servicerufnummern bei Reklamationen. Ich stimme Ihnen zu: Für die Kunden ist es unbefriedigend, wenn sie ihre Rechte bzw. Ansprüche gegenüber einem Unternehmen nur durch die Inanspruchnahme einer teuren Hotline geltend machen können.
Nach geltendem Recht können sich die Kunden in Gewährleistungsfällen die Telefonkosten vom Unternehmen ersetzen lassen. In der Praxis fordern dies allerdings nur wenige Kunden ein, entweder, weil sie ihr Recht nicht kennen oder weil es sich um relativ geringe Beträge handelt und sie daher den Aufwand scheuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesministerin