Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Robert Miegel am 19. November 2010
8319 Leser · 80 Stimmen (-0 / +80)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Genereller Schutz der Verbraucher vor wirtschaftlicher Willkür - Beispiel DSL Verträge

Sehr geehrte Frau Aigner,

nach dem letzten Urteil des BGH bezüglich DSL Verträgen im Umzugsfall und deren Kündigungen, beschäftigt mich als Endverbraucher und Mensch des normalen Mittelstandes die Frage:
Warum werden immer alle Entscheidungen zu Lasten des Verbrauchers gelegt? Warum werden immer wieder offensichtlich unsinnige Entscheidungen in der Politik und im Richtersaal beschlossen und niemand unternimmt etwas dagegen?
Es muss in unserer heutigen Gesellschaft doch möglich sein, gesetzlich einen Weg zu finden der beiden Seiten entgegen kommt? Das man es nie allen Recht machen kann ist mir klar, aber es nur einer Seite Recht zu machen ist schlicht falsch.
Im Beispiel:
Ich will meinen Internetanbieter behalten - melde 2 Monate vor dem Umzug alles um - akzeptiere die Gebühren dafür - erkundige mich 5 mal ob alles klappt - informiere mich vor dem Umzug sogar ob DSL verfügbar ist am neuen Ort. Alles positiv. 1 Tag vor dem Umzug - kein DSL verfügbar von 1&1, nur mit Telekom Anschluss. Für mich also Verdopplung der Gebühren bei nur halber Leistung. (statt DSL 6000 ist nur 3000 möglich im Ort - lt. Online Auskunft 1&1 ist 16000 verfügbar). Nun Wochen / Monatelanger Streit. Ich komme nicht aus dem Vertrag, keine richtige Kommunikation und dank dem BGH Urteil - bin ich machtlos. Das 1&1 nichts für meinen Umzug kann ist klar - aber sagt der normale Menschenverstand nicht, dass man in solchen Fällen, wo der Endverbraucher alles getan hat um die Leistung weiter zu beziehen und dem Unternehmen entgegengekommen ist - das hier auch dem Endverbraucher entgegen zu kommen ist?
Laut BGH nein. Ich soll noch über ein Jahr für eine Leistung bezahlen die ich nicht beziehen kann. Super. Tolle Entscheidung. So gehts - wenn man das Internet durchforstet -tausenden von Leuten.
Ich will Sie hier nicht mit Kleinkram nerven - Sie haben def. wichtigeres auf dem Plan, als sich um so was banales wie einen DSL Anschluss zu kümmern, jedoch sind das genau die Themen mit denen man auch von politischer Hinsicht gut sichtbare Zeichen setzen kann. Wir wollen nicht nur im Internet geschützt werden vor Pornografie Minderjähriger, sondern auch vor der Abzocke großer, kundenfeindlich eingestellter Firmen.
Wenn Sie es wünschen, lege ich Ihnen den Fall gerne einmal als Beispielfall komplett in Textform dar - dies hier war nur ein kleiner Ausschnitt.

Ich würde mir sehr wünschen, in politischer Hinsicht, nicht nur immer von allen Seiten zu hören, dass alles teurer wird und hier und da neue Steuern erfunden werden, sondern das auch endlich einmal jemand Partei für den normalen Arbeitnehmer ergreift. Ich fühle mich hier - und das garantiert nicht alleine - vollkommen alleine gelassen und der Willkür der Unternehmen ausgesetzt.

Ich bedanke mich für Ihre Zeit - wenn Sie diese Zeilen gelesen haben sollten und wünsche ein schönes Wochenende.
:)

Mit freundlichen Grüßen
Robert Miegel

+80

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.