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Autor Ewald Tröhler am 16. Dezember 2009
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Agrarsozialpolitik und Förderung

Genossenschaftsbanken

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

die genossenschaftlichen Banken haben in den 80ziger und 90ziger Jahren Immobilienfonds vertrieben, indem sie eine sichere und werthaltige Anlageform versprochen haben. Viele dieser Fonds sind inzwischen wertlos und die Anleger haben ihr Geld verloren.

Und was passiert?

Die Banken fühlen sich nicht verantwortlich. Die Anleger und Kunden waren doch selbst so dumm, ihrer Volksbank zu vertrauen.

Und wer hilft den Geschädigten?

Leider am wenigsten die Politik. In vielen Talkshows wird ja sogar noch gesagt, daß die Volksbanken gut gewirtschaftet hätten.

Und vor Gericht werden doch nicht die Bänker angeklagt, der Geschädigte wird als "Dummkopf "dargestellt - weil er der Bank geglaubt hat.

Und da sollen wir in einem Rechtsstaat leben? Große Zweifel sind leider angebracht und man braucht sich über Politikverdrossenheit nicht zu wundern.

Bitte helfen Sie mit, daß die Wahrheit ans Licht kommt und daß endlich die Banken für Ihre Versprechungen einstehen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Ewald Tröhler

+64

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Antwort
von Ilse Aigner am 01. Februar 2010
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Tröhler,

Mit der im März des vergangenen Jahres gestarteten "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" versucht mein Ministerium mit einer Reihe von Maßnahmen die Rechte von Anlegern zukünftig zu verbessern, gerade was die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Falle einer Falschberatung angeht.

Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind Banken oder Finanzdienstleister verpflichtet, jede Anlageberatung bei Privatkunden zu protokollieren. Der Anleger kann sich im Falle einer Falschberatung künftig auf dieses Protokoll berufen und hält damit zugleich das erforderliche Beweismittel in den Händen. Die Bank trägt die Beweislast für eine ordnungsgemäße und schlüssige Protokollierung.

Diese Protokollierungspflicht gilt u.a. für offene Immobilienfonds. Für geschlossene Immobilienfonds besteht bislang kein Pflicht zur Dokumentation der Anlageberatung.

Ich setze mich jedoch dafür ein, dass auch diese Schutzlücke geschlossen wird.

Weiterhin hat der Gesetzgeber die Verjährungsfrist für fehlerhafte Anlageberatungen von max. 3 auf max. 10 Jahren verlängert. Diese neue gesetzliche Regelung gilt jedoch nicht rückwirkend.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag u.a. die Vereinbarung getroffen, den privaten Anleger in Zukunft besser vor vermeidbaren Verlusten und falscher Finanzberatung zu schützen. Weiterhin soll die Haftung für Produkte und den Vertrieb verschärft werden. Auch sollen alle Anbieter von Finanzprodukten der staatlichen Finanzaufsicht unterstellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerin