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Auswahl der Redaktion
Autor BMELV . am 02. Mai 2011
14522 Leser · 34 Stimmen (-0 / +34)

2. Dialogveranstaltung: Verbraucher im Netz

6) Werbung, Applikationen, Spam

Welche Verantwortung haben Soziale Netzwerke für die in ein Netzwerk eingebundene Werbung und Applikationen oder für die unlautere Nutzung ihres Netzwerkes durch Dritte, z.B. zu betrügerischen Zwecken? Wie kann sicher gestellt werden, dass eingebundene Werbung nicht auf Internet-Kostenfallen verweist und innerhalb des Netzwerkes angebotene Apps keine persönlichen Daten ohne die Einwilligung der Nutzer erheben?

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Bitte, beachten Sie: Bei dieser Frage handelt es sich um einen Beitrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Das BMELV wird diese Frage am 8. Juni 2011 in eine Diskussion rund um Soziale Netzwerke einbringen. Geben Sie dieser Frage oder den anderen Beiträgen des BMELV Ihre Stimme, wenn Sie sie für wichtig halten. Oder schreiben Sie uns einen Beitrag mit Ihrer eigenen Frage. Vielen Dank! Auf dieses Weise helfen Sie, für Transparenz und Ehrlichkeit im "Dialog: Verbraucher im Netz" zu sorgen.

+34

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Antwort
von Ilse Aigner am 30. Mai 2011
Ilse Aigner

Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,

Anbieter von Sozialen Netzwerken sehe ich in der Pflicht, die Profile der Nutzer vor einem unbefugten Zugriff durch Applikationen effektiv zu schützen. Hieran fehlte es zuletzt eklatant bei Facebook, indem Apps aufgrund einer Sicherheitslücke über vier Jahre hinweg auch auf die geschützten Profildaten hätten zugreifen können.
Im Übrigen ist die Frage nach der Verantwortung von Internet-Anbietern für Werbung oder Apps, die sie auf ihrer Seite anbieten, keine spezielle Frage sozialer Netzwerke, sondern betrifft werbefinanzierte Internetangebote generell. Ich bin der Auffassung, dass jeder einzelne Anbieter schon im eigenen Interesse bemüht sein sollte, nicht für zweifelhafte Angebote zu werben.
Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher Internet-Kostenfallen leichter erkennen können, hat mein Ministerium ein Plugin zur Verfügung gestellt, das vor Kostenfallen schützen kann, indem es Worte wie "Kosten" oder "Abonnement" kennzeichnet.
Daneben sieht die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie vor, dass zukünftig die Verbraucher vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages im Internet auf die Kosten hingewiesen werden müssen. Erst wenn der Verbraucher diesen Hinweis bestätigt, kommt der Vertrag zustande. Ich setze mich dafür ein, dass diese Regelung schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt wird. Anbieter von Internet-Kostenfallen werden es damit in Zukunft deutlich schwerer haben.

Mit freundlichen Grüßen