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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte
Falschauskünfte durch Auskunfteien
Sehr geehrte Frau Ministerin,
erlauben Sie mir die Frage, warum Datenhändler, z.B. Schufa, Creditreform und andere, z.B. auch Adressenversender, nicht von sich aus die gespeicherten Daten an die Betroffenen mitteilen müssen.
Es wäre jetzt angebracht, dass alle Betroffenenen unverzüglich über die von ihnen gespeicherten Daten informiert und bei jeder Veränderung der Daten ebenfalls eine Information erhalten. Das wird für die Schufa zwar teuer, sollte aber im Budget 'drin sein (siehe Geschäftsberichte von Schufa, Creditreform et al).
Ausserdem muss das Scoring-Berechnungsmodell offengelegt werden. Wenn es wirklich eine wissenschaftlich fundierte Basis hat, steht dem wohl nichts entgegen. Ansonsten: Kaffeesatzleserei zum Schaden der Betroffenen.
Ich wäre Ihnen dankbar für eine Stellungnahme.
Weiterhin viel Erfolg für Ihre Arbeit.
Mit freundlichen Grüssen
Jürgen Mamsch
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