Sehr geehrter Herr Ferraro,
die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gewährleisten die Grundversorgung der Bevölkerung. Deshalb sollen sie auch nicht von Werbeeinnahmen abhängig sein und erhalten Rundfunkgebühren, anders als die privaten Rundfunkanstalten.
Im Prinzip ist jeder, der ein funktionierendes Empfangsgerät – Radio, Fernseher oder auch Computer – besitzt, verpflichtet, diese Rundfunkgebühren zu entrichten. Dabei erfolgt die Erhebung der Gebühren nicht auf der Basis der tatsächlichen Nutzung der Geräte, sondern sie werden auf „zum Empfang bereit gehaltene“ Geräte erhoben. Sie zahlen damit nicht für den Empfang von Rundfunksendungen, sondern bereits für das Angebot.
Die Abmeldung von der Rundfunkgebührenpflicht ist natürlich möglich: Sie muss immer schriftlich erfolgen und benötigt zwingend die Angabe einer Begründung, wie etwa das Verschenken der Geräte an Freunde oder die Entsorgung der Geräte. Dies ist in § 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags so geregelt. Soweit mir bekannt, reicht gegenüber der GEZ die plausible Erklärung über den Sachverhalt. Mir ist nicht bekannt, dass etwa Zeugen dafür benannt werden müssten, dass der Fernseher etwa verkauft, verschenkt oder vernichtet worden ist.
Ab 2013 ändert sich die Gebührenpflicht: Am 9. Juni 2010 hat sich die Rundfunkkommission auf die Umgestaltung der Rundfunkgebühren ab 2013 geeinigt. Danach ist nicht mehr wie bisher der Besitz von Geräten ausschlaggebend für die Gebührenpflicht, sondern es soll stattdessen ein Beitrag pro Haushalt erhoben werden. Dieser Reformbedarf besteht, da heute öffentlich-rechtliches Programm nicht nur über Radio und Fernseher empfangen werden kann, sondern auch über das Internet und damit über den Computer oder über das Handy.
Mit freundlichen Grüßen