Sehr geehrter Herr Miegel,
das öffentlich-rechtliche Fernsehen hat den Auftrag, dem Zuschauern umfassend und ausgewogen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung anzubieten und dabei bestimmte journalistische und ethische Prinzipien einzuhalten.
Wichtig ist das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit. Deshalb sollen die Sender - anders als die privaten Rundfunkanstalten - weder von Werbeeinnahmen abhängig sein, noch sollen sie durch Steuern finanziert werden wie bei einem echten staatlichen Rundfunk, sondern durch Rundfunkgebühren.
Nach dem derzeitigen Rundfunkgebührenmodell ist im Prinzip jeder, der ein funktionierendes Empfangsgerät - Radio, Fernseher oder auch Computer - besitzt, verpflichtet, Rundfunkgebühren zu entrichten.
Die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder hat sich jedoch auf eine Änderung des Rundfunkgebührenmodells geeinigt: Vom Jahr 2013 an ist für die Gebührenpflicht nicht mehr wie bisher der Besitz von Geräten ausschlaggebend, sondern es wird stattdessen ein Beitrag pro Haushalt und – in gestaffelter Form nach Zahl der Beschäftigten – pro Betriebsstätte erhoben. Die Höhe des Beitrags soll von der bisherigen Gebühr von 17, 98 € nicht abweichen. Dieser Reformbedarf besteht, da heute öffentlich-rechtliches Programm nicht nur über Radio und Fernseher empfangen werden kann, sondern auch über Computer oder Handy. Mit dem neuen System soll ein möglichst einfaches Erhebungsverfahren installiert werden, das auch allen datenschutzrechtlichen Aspekten Rechnung trägt.
Die Finanzierung von Hörfunk und Fernsehen fällt in die ausschließliche politische Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung kann hier nicht regelnd eingreifen.
Ihre Kritik an der Finanzierung, aber auch an der Gestaltung und der Qualität des Programms der öffentlich-rechtlichen Sender können Sie jedoch direkt an die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder weitergeben. Der ständige Vorsitz dieser Kommission liegt beim Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz. Die Adresse lautet:
Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder
c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesministerin