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Autor Günter Bartsch am 16. August 2010
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Sicherheit im Internet

Google Street View

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

in den vergangenen Tagen las ich von Ihrer Kritik an Google Street View. Da mir der Datenschutz am Herzen liegt, hat mich diese Kritik überrascht, denn:

- An unzähligen Gebäuden wird längt "zurückgefilmt". Viele Eigentümer machen ohne Einverständnis der Passanten Videoaufnahmen. Was mit den Aufnahmen geschieht, lässt sich für den Gefilmten nicht nachvollziehen. Während bei Google Street View nur Standbilder gemacht werden (was viele verunsicherte Bürger noch nicht mal verstehen, siehe "BILD" u.a.), handelt es sich bei den Aufzeichnungen von Überwachungskameras um Bewegtbilder. FRAGE: Warum kritisieren Sie diese längst übliche Form der Dauerüberwachung nicht? Werden Sie dagegen etwas unternehmen?

- In meiner alten Heimat Bayern wurde ich kürzlich von "Schleierfahndern" im Zug überprüft. Anhand meines Personalausweises wurde meine Identität festgestellt, außerdem wurde mein Rucksack durchsucht. Ich sehe mich von derartigen verdachtsunabhängigen Personenkontrollen in meinen Freiheitsrechten verletzt. FRAGE: Werden Sie an einem solchen Vorgehen ebenfalls so laute Kritik üben wie an Google Street View?

- Nach einem Gesetzentwurf vom damaligen Innenminister Schäuble hätte das Listenprivileg abgeschafft werden sollen - was der Bundestag nach einer Intervention der Adresshandels-Lobby verhinderte. FRAGE: Wollen Sie einen neuen Anlauf für die Abschaffung des Listenprivilegs wagen, um damit einen wirksamen Datenschutz zu ermöglichen?

- Nach § 59 UrhG sind Außenaufnahmen von Gebäuden zulässig. FRAGE: Wie wäre es mit einer Info-Kampagne, damit die vielen offenbar schlecht informierten Bürger von diesem Recht erfahren und endlich eine ehrliche Diskussion über Street View und ähnliche Themen stattfinden kann?

Über Ihre Antworten würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Günter Bartsch

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