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Autor Christa Brandes am 03. Februar 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Zusatzbeitrag Krankenversicherung DAK

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
aufgrund Ihrer Aussage, dass Krankenkassen ihre Beitragserhöhung bzw. Zusatzbeiträge einen Monat vorher ankündigen müssen, habe ich folgende Frage:
Von der DAK habe ich heute, am 03.02.10, die Mitteilung erhalten, dass ab Februar 2010 der Zusatzbeitrag erhoben wird, und bis zum 15.03.2010 der Beitrag für Februar 2010 zu entrichten ist. Diese Ankündigung kann doch eigentlich nur für den Monat März als Anfangsdatum gültig sein und nicht rückwirkend für den Monat Februar verlangt werden, da Beitragserhöhungen oder Veränderungen üblicherweise immer einen Monat vorher dem Versicherungsnehmer mitgeteilt werden müssen.
Für eine Beantwortung meiner Frage wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
Christa Brandes

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