Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Günter Dölling am 26. Juli 2010
9273 Leser · 100 Stimmen (-12 / +88)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Häuserrückseiten in Google StreetView

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

ich habe eine spezielle Frage zu Google StreetView und konnte bisher noch keine klare Antwort darauf erhalten.

In den verschiedenen Berichten und Informationen zum Theme StreetView und zum Widerspruch wird von den Straßenfronten gesprochen Wie verhält es sich mit den Rückfronten der Häuser und Grundstücke ?

In meinem Wohnort wie auch in vielen kleineren Orten in Deutschland sind viele Straßen mit Einfamilienhäusern bebaut. Beim Filmen in den nahen Parallelstraßen werden bei 3 m Kamerahöhe problemlos durch die Lücken zwischen den Häusern und über Einfriedungen und Garagen hinweg die Rückseiten von Häusern der anderen Straße aufgenommen und damit eigentlich die privatesten und sensiblen Bereiche wie Gärten, Terrassen etc. m.E. deutlich abgebildet. Da hier auch die meisten Fenster nicht mit Gardinen zugehangen sind, um den eigenen Blick in den Garten zu haben, bin ich sicher, daß man teilweise sogar in die Räume hineinschauen kann.

Die Frage: Gilt nun der Widerspruch mit den Musterschreiben auch automatisch für die oben beschriebenen Rückseiten der Häuser und Grundstücke oder muß hierfür ein zusätzlicher Hinweis sein bzw. ein spezieller Widerspruch eingelegt werden und wie muß hierfür ein Widerspruch verfasst werden, damit er korrekt und rechtlich wirksam ist ??

Die Fahrzeuge machen die Aufnahmen ja von einer anderen Straße aus, an der das eigene Haus/Grundstück nicht liegt und man somit kein Anlieger dieser Straße ist.

Für eine baldige Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichem Gruß
Günter Dölling

Anmerkung: Eigentlich wäre es richtig, wenn Google dies überhaupt nicht dürfte, es müßte seitens der Bundesregierung verboten werden! Denn viele Menschen werden aus Unwissenheit, Unkenntnis, Unvermögen, Gleichgültigkeit und Bequemlichkeit usw. keinen Widerspruch einlegen. Selbst mit dem Widerspruch muß man zwangsweise persönliche Daten an Google weitergeben !

+76

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.