Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Beantwortet
Autor Andreas Möller am 15. März 2011
20128 Leser · 109 Stimmen (-6 / +103)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

mo_spy: Ortung fremder Mobiltelefone

Sehr geehrte Frau Ministerin,
seit Monaten geht bei mir alle 1-2 Tage eine SMS ein, die lediglich die Buchstaben "MO_SPY" enthält. Inzwischen habe ich erfahren, dass der Absender eine Firma mobilespy.de ist, die für ihre Kunden fremde Mobiltelefone ortet.
Bisher dachte ich, das darf nur die Polizei.
Ein Bekannter hat mir nun gesagt, dass diese kurze SMS bedeutet, dass mein Handy in dieser Sekunde geortet wurde. Ich habe aber nicht die geringste Lust, mich auf diese Weise bespitzeln zu lassen. Deshalb habe ich eine e-Mail an mobilespy.de geschickt und verlangt, dass mir der Auftraggeber der Spitzelei sofort mitgeteilt wird.
Aber ich habe nicht mal eine Antwort erhalten, und die seltsamen SMS kommen weiterhin.
Ich bin beunruhigt und bitte Sie, diesen Vorgang in Ihrem Haus untersuchen zu lassen. Es kann nicht angehen, dass hier eine Art Privat-Stasi aktiv ist.
Freundlich grüßend, Möller

+97

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Ilse Aigner am 04. Juli 2011
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Möller,

ich verstehe Ihre Beunruhigung sehr gut. Die Übermittlung der Information, wo sich jemand befindet, betrifft Ihre Persönlichkeitsrechte ganz erheblich. Daher hat sich mein Ministerium auch vor einiger Zeit für eine Regelung dazu im Telekommunikationsgesetz eingesetzt: Danach gilt seit dem 4. August 2009, dass die Übermittlung von Standortdaten an Dritte und somit die Ortung von Mobiltelefonen nur dann zulässig ist, wenn der Betroffene "ausdrücklich, gesondert und schriftlich" eingewilligt hat (http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/). Der Teilnehmer ist darüber hinaus spätestens bei der fünften Standortfeststellung über die Anzahl der erfolgten Ortungen mittels einer Textmitteilung zu informieren. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Darüber hinausgehende Regelungen sind im Bundeskabinett im März 2011 beschlossen worden, werden derzeit im Deutschen Bundestag beraten und sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten. Vorgesehen ist, dass der Nutzer bei jeder Standortfeststellung durch Textmitteilung an das Endgerät, dessen Standortdaten ermittelt wurden, zu informieren ist.

Für Sie bedeutet das konkret: Die Ortung und Übermittlung Ihrer Standortdaten an Dritte darf nicht ohne Ihre gesonderte, schriftliche Einwilligung erfolgen. Auch der von Ihnen genannte Dienst weist in den Informationen auf seiner Webseite darauf hin, dass eine Ortung durch andere nur möglich ist, wenn die Person, deren Mobiltelefon geortet werden soll, schriftlich ihre Zustimmung dazu gegeben hat. Ein hierfür zu verwendendes Formular ist auf der Webseite des Anbieters abrufbar.

Wie es dazu kommt, dass Sie Kurzmitteilungen mit dem von Ihnen genannten Inhalt erhalten und ob eine Ortung Ihres Mobiltelefons erfolgt, kann ich leider von hier aus nicht beurteilen.

Ich rate Ihnen jedoch, sich nochmals schriftlich an das auf der Webseite bezeichnete Unternehmen zu wenden und diesem mitzuteilen, dass eine Ortung ohne Ihre Einwilligung unzulässig ist, sowie, sollte tatsächlich eine Ortung erfolgen, das Unternehmen aufzufordern, diese einzustellen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften sind sowohl nach dem derzeit geltenden Telekommunikationsgesetz wie auch nach dem neuen Gesetzentwurf bußgeldbewehrt.

Sollte sich herausstellen, dass Ihr Mobiltelefon ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung geortet wird, sollten Sie dies der Aufsichtsbehörde, der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de), melden.
Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesministerin