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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte
Internet-Abzocke: Rechtmäßigkeit von Verträgen
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,
ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.
Anbieter(z. B. Download-Service.de) im Internet verschicken Rechnungen und Zahlungsaufforderungen per Email an Nutzer für. Angeblich abgeschlossene Verträge für Leistungen die sie nicht in Anspruch genommen haben. Diese Internet-Abzocke wird in vielen Foren beklagt. Die Rechnung erfolgt erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist und ist im Anhang einer Mail den man nur unter Vorbehalt öffnen soll.
Könnte man nicht die Rechtmäßigkeit der Verträge erst mit Einzahlung der Beträge durch den Nutzer in Kraft treten lassen?
Ich freue mich über Ihre Antwort und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Manfred Rutsch
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