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Autor Rudolf Beck am 05. Mai 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Irreführung im Mobilfunkverkehr zum Nachteil der Verbraucher

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,

ist es nicht möglich, die (angewählten) Mobilfunkanbieter zu zwingen, vor Gesprächsaufbau Ihren Namen zu nennen, damit der Anrufer entscheiden kann, ob er das Gespräch führen will oder nicht. Hintergrund der Frage ist, dass man heute jederzeit bei Anbieterwechsel die Mobilnummer mitnehmen kann, daher der Anrufende nicht weiß, mit welchem Provider des Angerufenen er es zu tun hat und somit nicht weiß, welche Kosten mit dem Gespräch auf ihn zukommen. Mit der gängigen Praxis der Anbieter, ins eigene Netz eine Flatrate anzubieten, in fremde Netze jedoch hohe Kosten zu verlangen, tappt man als Verbraucher immer wieder in diese, wohl von den Anbietern gewollte, Kostenfalle und wundert sich am Monatsende über nicht beabsichtigte Telefongebühren. Dies wäre durch erzwungene Nennung des angerufenen Anbieters vor Gesprächsaufbau in gerechter und verbraucherfreundlicher Weise einfach abzustellen.

In der Hoffnung auf eine baldige Antwort und mit der Bitte ggf. über eine diesbezügliche Initiative im Interesse der Verbraucher nachzudenken, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Rudolf Beck

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