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Autor Andreas Nikolai am 08. Februar 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Inkassogebühren und Schuldzinsen

Sehr geehrte Frau Aigner, geschätzte Unionskollegin,
vor 7 Monaten war ich noch Selbstständiger Buchhändler. Wegen Zahlungsunfähigkeit zu vieler Kunden von mir kam ich in finanzielle Nöte. Mein Geschäft musste ich schließen, dies war unter anderem aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten das beste. Was mir aber im Nachhinein so alles widerfahren ist, empfinde ich als empörend. Nicht nur wie man bei der Agentur für Arbeit Menschenunwürdig behandelt wird, sondern auch folgendes. Das meine Gläubiger ihr Geld von mir bekommen sollen ist unbestreitbar, das diese ihre Forderungen an Inkassounternehmen verkaufen ist legitim. Aber das ich bei einigen inzwischen fast 50% an Gebühren und Zinsen zahlen darf ist beschämend. Nach jeder Einigung zum Beispiel darf ein Inkassounternehmen neue Einigungsgebühr verlangen, diese liegt so in der Regel bei min. 85€ Netto, die Zinsen sind mit 8% + 19% zu hoch angegriffen. So wie es inzwischen am eigenen Leibe mitbekomme, fehlt hier ein Schutzmechanismus für die Verbraucher. Dieser soll regeln, das Gebühren und Zinsen bei Zahlungswilligkeit und auch tatsächlicher Zahlungen diese maximal 10% der Gesamtforderung ausmachen dürfen. Ich könnte auch, wie 95% meiner Kundschaft einfach nicht zahlen und/oder Privatinsolvenz beantragen. Mache ich aber nicht da es sich nicht mit meinem Verständnis einer vorher fairen Geschäftspartnerschaft vereinbaren lässt. Ein Handlungsbedarf ist hier zwingend erforderlich.

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