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Autor Lars Schmidt am 06. Januar 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Toilettenbenutzung in Gaststätten

Sehr geehrter Frau Bundesministerin Aigner,
zunächst möchte ich Ihnen ein Kompliment für Ihre charmante und kompetende Erscheinung machen. Ich kenne auch viele "Sozis", die Sie sehr gerne im Fernsehen sehen und hören.
Nun zu meinem Anliegen:
Ich musste beim Besuch einer Autobahnraststätte (Betreiber Tank und Rast, die Toiletten werden von einer Tochterfirma namens Sanifair betrieben) nach dem Verzehr zubereiter Speisen und dort erworbener ausgeschenkter Getränke feststellen, dass man für die anschließende Toilettenbenutzung 0,70 EUR bezahlen muss. Dafür bekommt man dann einen Gutschein über lediglich 0,50 EUR, den man bei einem späteren Einkauf einlösen kann.

Mit anderen Worten, die Benutzung der Toilette ist für mich als Gast nunmehr nicht mehr kostenfrei.

Ich dachte immer, dass das deutsche Gaststättenrecht vorschreibt, dass man in Restaurants für seine Gäste kostenfrei Toiletten zur Verfügung stellen muss. So war es ja auch immer bzw. zumeist.

Hat die neue Bundesregierung (oder die Vorgängerregierung, der Sie ja auch angehörten) hie zu Lasten der VerbraucherInnen das Gaststättenrecht geändert ?

Falls dies so ist, warum ist dies erfolgt ?

Ich freue mich über Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Lars Schmidt

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