Sehr geehrter Herr Amberg,
ich verstehe Ihren Wunsch, da für Sie der verwendete Korken beim Kauf eines Weins eine wesentliche Rolle spielt.
Nach einer geltenden EU-Verordnung dürfen die Mitgliedstaaten den Verkehr von abgefülltem Wein nicht wegen des verwendeten Verschlusses untersagen oder behindern.
Das halte ich auch für richtig so: Die Verwendung von Kunststoffstöpsel beim Verschließen von Weinflaschen unter die Bedingung zu stellen, die Verwendung entweder zu kennzeichnen oder aber die Verwendung einer blickdichten Folie über den Flaschenhals zu verbieten, würde den Verkehr mit Wein behindern.
Eine entsprechende Regelung für im Ausland abgefüllte Weine ist daher nicht möglich und ich würde solch eine Regelung auch für unverhältnismäßig halten.
Dieselbe Verordnung regelt auch, dass die Mitgliedstaaten für den in ihrem Hoheitsgebiet abgefüllten Wein die Verwendung bestimmter Verschlüsse oder Verpackungsarten untersagen oder die Verwendung dieser Verschlüsse bestimmten Bedingungen unterwerfen können.
Kunststoffstöpsel sind zum verschließen von Weinflaschen aber grundsätzlich geeignet. Ihre Verwendung in Deutschland einzuschränken ist derzeit nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesministerin