Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Carsten Noll am 25. Oktober 2010
8170 Leser · 93 Stimmen (-1 / +92)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Klebefleisch

Sehr geehrte Frau Ministerin,

ich habe in den vergangenen Wochen und Monaten die Diskussion um "Klebefleisch" aufmerksam verfolgt und frage mich, warum für klassisch produzierende Unternehmen nicht einfach die Produktbezeichnung "wie gewachsen" geschützt und eventuell dazu auch ein entsprechendes Qualitätssiegel kreiert wird.

Eine derartige Deklaration "wie gewachsen" ist beispielsweise bei Schinkenprodukten seit Jahrzehnten üblich und doch auch leicht auf andere Fleischprodukte anwendbar.

Die derzeitige Situation, in der enzymbehandeltes Restfleisch gegenüber dem Endverbraucher in keiner Art und Weise deklariert werden muss, wie auch die Tatsache, dass Produzenten und Handel keine Möglichkeit haben, einfach, prägnant und LEICHT VERSTÄNDLICH zu deklarieren, halte ich aus Sicht des Verbrauchers als unerträglich!

Ich freue mich auf Ihre Reaktion und verbleibe,

mit freundlichem Gruß
Carsten J. Noll

+91

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.