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Autor Günter Schlick am 15. März 2010
8296 Leser · 78 Stimmen (-2 / +76)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Krankenkassenbeiträge

Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner

Meine Frau, Monika Schlick, hat 40 Jahre lang unsere behinderte Tochter, Kirsten, gepflegt, betreut, beschützt,
ihr llebenswillen und lebensfreude beigebracht. (Kirsten ist
geistig und körperlich Behindert)
Jetzt im Alter von 65 Jahren erhält meine Frau eine Rente
für ihre frühere Erwerbstätigkeit in Höhe von 178,56 Euro.
Davon bezahlt sie Krankenversicherung 14,11 € und Pflege-
versichrung 3,48 €.
Auf die Krankenversicherung kam der Aufschlag in Höhe von
8,00 €.
DIESER AUFSCHLAG IST EINE PREISERHÖHUNG DER
KRANKENKASSE VON 56,7 %.

Verstößt dies nicht gegen das Gerechtigkeitsprinzip, gegen
gute Sitten und Ordnung, ist dies nicht ein Fall für das
Vefassungsgericht?

Die Krankenkasse DAK schreibt mir zu diesem Thema; diese
Entscheidung ist politischer Wille!

Ist es nicht eher politische Willkür? - Bitte sagen Sie mir nicht; es war die Entscheidung der damaligen Gesund-
heitministerin - es war der Wille der Bundeskanzlerin,
dies gegen die Meinungen der "Fachwelt" auch inner-
halb der CDU und CSU.

Was kann meine Frau unternehmen um diesen "Schwach-
sinn" zu beseitigen. Ist der Gang vor das Verfassungsgericht
möglich?

Mit freundlichen Grüßen

Günter Schlick

+74

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