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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte
Neues Pfändungsschutzkonto
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,
das neue Pfändungsschutzkonto ist eine ausgezeichnete Sache. Die Information Ihres Ministeriums bezieht sich auf die Umwandlung bereits bestehender Konten bei Banken und Sparkassen in diese neue geschützte Kontoform.
Meine Frage: Hat ein von Pfändungen betroffener Bürger, der sein Konto verloren hat, nun sogar ein Recht auf Einrichtung eines Girokontos bei einer Bank oder Sparkasse seiner Wahl?
Hintergrund ist die Kündigung eines 10 Jahre nur im Guthaben geführten einfachen Girokontos nach Eingang einer Kontopfändung bei der Postbank.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Friedrich Hellhammer
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