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Autor Mareen Kasper am 09. August 2010
9382 Leser · 89 Stimmen (-0 / +89)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Bearbeitungsentgelt bei Vorfälligkeit eines Darlehens

Sehr geehrte Frau Aigner,

ich hoffe, dass Sie mir auf mein Problem eine Antwort geben können und zwar:

wir haben unser Darlehen für unsere Wohnung vorzeitig gekündigt, weil sie verkauft wurde.
Das dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt war uns bekannt, nicht aber, dass wir für jedes Darlehen:
1 bei der Eurohypo (über die Commerzbank)
1 bei der KFW-Bank (auch über die Commerzbank)
jeweils 300 Euro Bearbeitungsgebühr und zusätzlich jeweils 125 Euro Bearbeitungsentgelt für den Treuhandservice zahlen müssen.

Bei dem Kredit der KFW-Bank fällt z.B. eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1.833 Euro + das Bearbeitunsentgelt von 450 Euro - also alleine fast ein Viertel der kompletten Vorfälligkeitentschädigung nochmals dazu.

Ist das wirklich Rechtens?

Über eine baldige Rückantwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Mareen KAsper

+89

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