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Autor Holger Klekar am 26. November 2010
7272 Leser · 84 Stimmen (-0 / +84)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Mikroschrift in Kleingedruckten und Verträgen, an Regalen, usw.

Mindestschriftgröße bei Verträgen, Kleingedrucktem, Anlagen,
Preiskennzeichnung an Regalen und Produkten, usw.

Sehr geehrte Frau Ministerin,

hiermit fordere ich ein Gesetz zum Schutz von Verbrauchern,
da die Schriftgrößen in Verträgen, Kennzeichnung an Regalen und in der Werbung immer kleiner werden.

Meine Forderung:
Im "Kleingedruckten" und bei Verträgen, an Produkten in /an Regalen und Anlagen eine Mindestschriftgröße von 11, statt - wie z.Z. 1 bis 3.
D.h. ohne Lupe für ältere Menschen nicht lesbar.

Betrug und Täuschung sind so vorprogrammiert.

Oder - Ist das von der Regierung so gewollt?

Wenn nicht.

Wie viele Jahre brauchen Sie und die anderen Damen und
Herren im Bundestag, um das Gesetz zu verabschieden?

Bis Weihnachten 2010 sollte es doch möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Klekar

+84

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