Sehr geehrte Frau Seibel,
Ihre Schilderung zum Verhalten von Kundenberatern bestätigt eindrucksvoll den dringenden Handlungsbedarf beim Vertrieb von Finanzprodukten.
Ich habe jedoch Zweifel, ob durch die von Ihnen angesprochene Erhöhung der Beraterzahl die Beratungsqualität verbessert werden kann. Wichtiger erscheint mir, dafür zu sorgen, dass der Kunde und seine Interessen in den Mittelpunkt der Beratung gerückt werden und nicht bankinterne Zielvorgaben für den Verkauf.
Um das zu erreichen, habe ich die „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ gestartet, in deren Rahmen wir bereits einige Verbesserungen in der Qualität der Finanzberatung erzielt haben:
So sind Banken jetzt verpflichtet, jede Anlageberatung bei Privatkunden schriftlich zu dokumentieren. Das Beratungsprotokoll muss u.a. vollständige Angaben über die vom Kunden geäußerten Anlagewünsche und deren Gewichtung sowie die im Verlauf des Beratungsgesprächs erteilte(n) Empfehlung(en) und die dafür genannten wesentlichen Gründe enthalten. Im Falle einer Falschberatung kann sich ein geschädigter Anleger auf das Beratungsprotokoll berufen.
Außerdem wurde die Verjährungsfrist bei Falschberatungen von maximal drei auf zehn Jahre verlängert.
Auch hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts beschlossen. Dieses Gesetz sieht weitere umfangreiche Verbesserungen zum Schutz der privaten Anleger vor. So haben Banken ihren Kunden ein kurzes und leicht verständliches Informationsblatt über jedes Anlageprodukt zur Verfügung zu stellen, zu dem sie beraten. Damit soll es dem Verbraucher leichter werden, insbesondere die Risiken, die Rendite und die Kosten eines Produktes zu erfassen und verschiedene Anlageprodukte besser miteinander zu vergleichen.
Des Weiteren ist vorgesehen, dass alle Anlageberater von Banken mit der Bestätigung, dass sie sachkundig und zuverlässig sind, der Finanzaufsichtsbehörde BaFin zu melden sind. Der Finanzaufsicht soll es damit zukünftig besser möglich sein, individuelle Probleme in der Anlageberatung einer Bank zu erkennen und Wechsel problematischer Berater zu anderen Banken nachzuvollziehen.
Dabei werde ich es jedoch nicht bewenden lassen. Die Bundesregierung hat darüber hinaus einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts erarbeitet und am 16. Februar 2011 veröffentlicht. Es ist vorgesehen, für Produkte des so genannten grauen Kapitalmarktes und für Investmentfonds sowie für deren Vertrieb wesentlich strengere Vorgaben zu machen.
Freie Finanzanlagenvermittler haben künftig die gleichen Beratungsstandards zu erfüllen wie Bankberater. Hierzu zählen z.B. die Pflicht zur Dokumentation des Beratungsgespräches und die Aushändigung von Produktinformationsblättern. Des Weiteren haben alle freien Vermittler eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nachzuweisen und eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Ich bin sicher, dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Finanzbereich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesministerin