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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte
Nachbelastung Fluggaststeuer
Sehr geehrte Frau Aigner
Sie setzen sich für Verbraucherrechte ein, die besonders publikumswirksam sind (Google-Earth, Facebook).
Bei gewissen Anliegen werden von unseriösen Anbietern (Airlines ja auch Lufthansa, Stromanbieter, Internetprovider) Minimalbeträge durch unlautere Methoden (versteckte Kosten, unklare Regeln im Kleingedrucketen etc.) eingefordert: Beispiel: Airlines belasten Flugverkehrssteuer nach obwohl zum Vertragszeitpunkt keine Steuer bekannt oder fällig war (45-50 EUR mit "Administrativaufwand")oder: Softwareleistungen werden berechnet, weil nicht "rechtzeitig" gekündigt wurde (total 90 EUR)
Wegen solcher Kleinbeträge findet sich kein Anwalt - diesen Umstand nützen viele Firmen aus und kassieren über die Menge (90 EURx10.000 Kunden=900.000 EUR extra ohne Gegenleistung!).
Sie als Verbraucherministerin sollten sich auch um solcherlei Betrügereien kümmern, denn Kleinvieh macht auch Mist!
Danke
Grüße J. Körner
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