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Autor Joachim Körner am 10. Januar 2011
7319 Leser · 87 Stimmen (-1 / +86)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Nachbelastung Fluggaststeuer

Sehr geehrte Frau Aigner

Sie setzen sich für Verbraucherrechte ein, die besonders publikumswirksam sind (Google-Earth, Facebook).

Bei gewissen Anliegen werden von unseriösen Anbietern (Airlines ja auch Lufthansa, Stromanbieter, Internetprovider) Minimalbeträge durch unlautere Methoden (versteckte Kosten, unklare Regeln im Kleingedrucketen etc.) eingefordert: Beispiel: Airlines belasten Flugverkehrssteuer nach obwohl zum Vertragszeitpunkt keine Steuer bekannt oder fällig war (45-50 EUR mit "Administrativaufwand")oder: Softwareleistungen werden berechnet, weil nicht "rechtzeitig" gekündigt wurde (total 90 EUR)

Wegen solcher Kleinbeträge findet sich kein Anwalt - diesen Umstand nützen viele Firmen aus und kassieren über die Menge (90 EURx10.000 Kunden=900.000 EUR extra ohne Gegenleistung!).

Sie als Verbraucherministerin sollten sich auch um solcherlei Betrügereien kümmern, denn Kleinvieh macht auch Mist!

Danke

Grüße J. Körner

+85

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