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Autor Eleonore Teschner am 08. Februar 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Zuständigkeiten beim Anbieterwechsel

Dienstleistungen im Telekommunikationsmarkt

Sehr geehrte Frau Ministerin,

gestatten Sie uns Sie um Ihre Unterstützung bei der Aufklärung eines Sachverhalts zu bitten. Möglicherweise ist ein größerer Kreis von Bürgern oder Kunden von solch einem Problem betroffen so dass es sich um einen allgemein interessierenden Sachverhalt handelt.

Unsere bisherigen Bemühungen u.a. bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen konnten wegen fehlender Kompetenzen keine Lösung aufzeigen. Im Kern geht es um die Frage welche gesetzlichen Regelungen bestehen beim Wechsel eines Telekommunikationsanbieters. Uns liegen hierzu mehrere verschiedene Aussagen vor die sich z.T. widersprechen.

Zum Sachverhalt:

Am 19.07.2008 haben wir mit dem Unternehmen 1&1 in Montabaur einen Vertrag geschlossen (Vertrags- Nr. 516239085); Gegenstand des Vertrages ist ein 1&1 Doppel-FLAT > 16.000 Komplett Paket; das heißt eine Telefon- und eine Internetflatrate. Das Unternehmen 1&1 hat sich vertraglich verpflichtet, alle Abstimmungen mit den bisherigen Anbietern zu führen. Der Vertragstext lautet:

„…Hiermit kündige ich … bei dem bisherigen Anbieter und bevollmächtige 1&1
die erforderliche Kündigung für mich vorzunehmen…“ (Vgl. Blatt 2 Abs. 1)

Durch das Unternehmen 1&1 wurden regelmäßig Rechnungen zu dem vereinbarten Paket in vereinbarter Höhe gelegt. Erstaunt waren wir als uns Rechnungen des Anbieters Tele2 zugingen. Dieser wies nach, dass nicht 1&1 sondern Tele2 die Telefonleistungen erbringt. Demnach wären die von 1&1 für das Komlettpaket gelegten Rechnungen nicht begründet, denn ein Teil der Leistungen wird durch Tele2 erbracht.

Auf unsere Aufforderung die Preselection vertragsgemäß umzumelden und die fehlerhaften Rechnungen zu berichtigen reagierte 1&1 ablehnend – es sei unsere Angelegenheit den Sachverhalt mit Tele2 zu regeln.

Dies geht jedoch am Sachverhalt vorbei – zum einen hat sich 1&1 vertraglich verpflichtet, alle Abstimmungen mit den bisherigen Anbietern zu führen. Zum anderen hat die Deutsche Telekom mit ihrer Mitteilung vom 27.10.2009 erklärt, der jeweilige Anbieter sei verpflichtet die Ummeldung der Leistungen durchzuführen. Das Unternehmen 1&1 bestreitet dies.

Darüber hinaus hat das Unternehmen 1&1 hat noch nicht einmal bemerkt dass es die Telefonieleistungen nicht erbringt – es hat die Vertragserfüllung nicht kontrolliert.

Da sich die Bundesnetzagentur für nicht zuständig erklärt hat ( Az. T2009-09-02-0082/216-15 ) bitten wir Sie uns bei der Klärung des Sachverhalts behilflich zu sein.

Wer führt die erforderlichen Formalitäten beim Anbieterwechsel aus?

Ist das Unternehmen 1&1 (oder jedes andere) verpflichtet die zugesagte Ummeldung auszuführen?

Kann das Unternehmen 1&1 das vereinbarte Komplettpaket abrechnen obwohl es nur einen Teil der Leistung erbringt?

Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Eleonore Teschner

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